Schulordnung



In unserer Schule treffen viele Menschen zusammen, die miteinander arbeiten und auskommen wollen. Deshalb haben wir Vereinbarungen getroffen, die die berechtigten Interessen aller Beteiligten schützen sollen. Unsere Vereinbarungen werden aber nur dann ihr Ziel erreichen, wenn jeder mitdenkt, sich mitverantwortlich fühlt und sich an die folgenden Vereinbarungen hält.

I. Allgemeines Verhalten in der Schule

  1. Wir bemühen uns um einen vertrauensvollen Umgang und um einen höflichen Ton als Voraussetzung für ein harmonisches Verhältnis. Deshalb wollen wir Probleme und Kon­flikte in Gesprächen lösen (siehe hierzu die Vereinbarungen mit dem SEB zur Konfliktlösung vom 15.7.2015: Konfliktlösung ).
  2. Wir verhalten uns so rücksichtsvoll, dass andere nicht geschädigt, belästigt oder gefährdet werden. Dabei müssen Ermahnungen nicht immer von der Lehrkraft ausgehen; besser ist es, wenn sich Schülerinnen und Schüler gegenseitig auf Fehlhandlungen aufmerksam machen und sie so zu vermeiden suchen.

II. Unterricht und Nutzung schulischer Einrichtungen

  1. Wenn ca. 5 Minuten nach Unterrichtsbeginn keine Lehrkraft in der Klasse ist, meldet sich die oder der Klassen- oder Kurssprecher/in oder ein anderer Schüler im Lehrerzimmer oder im Sekretariat.
  2. Jede Schülerin / jeder Schüler ist zur regelmäßigen und pünktlichen Teilnahme am Unterricht verpflichtet. Ist eine Schülerin / ein Schüler verhindert den Unterricht zu besuchen, legt sie/er bei seiner Rückkehr eine schriftliche Mitteilung der Eltern oder Sorgeberechtigten (eine Entschuldigung) vor, in der Dauer und Grund des Fehlens schriftlich dargelegt sind. Diese Mitteilungen erfolgen in einem Entschuldigungsheft, das von allen Schülerinnen und Schülern zu führen ist. Bei allen absehbaren Versäum­nissen wird die Schule vorher rechtzeitig informiert. Hinweis: Für Schülerinnen und Schüler der Oberstufe gelten zusätzliche Regelungen, die jeweils zu Beginn eines Schuljahres im jeweiligen Jahrgang besprochen werden. Bei Krankheit werden Schülerinnen und Schüler morgens telefonisch im Sekretariat abgemeldet.
  3. Räume, Einrichtungsgegenstände sowie Lehr- und Lernmittel werden pfleglich behandelt, um unnötige Ausgaben zu vermeiden. Schäden sind sofort dem Hausmeister zu melden. Im Sinne einer bewussten Haltung gegenüber unserer Umwelt sollte sparsam mit Strom, Wasser und Wärme umgegangen werden.
  4. Fachräume dürfen von Schülerinnen und Schülern aus Sicherheitsgründen nur in Begleitung von Lehrerinnen und Lehrern oder mit besonderer Genehmigung eines Fachlehrers betreten werden.
  5. Die Mensa ist ein Ort der Begegnung. Hier soll in Ruhe und entspannt gegessen oder auch leise gearbeitet werden. Den Mensaregeln, die in der Mensa aushängen, ist unbedingt Folge zu leisten.

III. Pausen

Die Schule hat gegenüber ihren Schülerinnen und Schülern auch während der Pausen eine Aufsichtspflicht.

  1. Die Pausen sollen Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften Gelegenheit zu einer kurzen Erholung geben. Deshalb handelt es sich bei der 15-Minuten-Pause um eine sog. klopffreie Pause, in der die Lehrkräfte für Gespräche nicht zur Verfügung stehen. Die Gelegenheit, das Gespräch zwischen allen am Schulalltag Beteiligten zu fördern, findet in allen anderen Pausen oder nach vorheriger Absprache statt.
  2. Alle Schülerinnen und Schüler der Klassen 5 bis einschließlich 9 verlassen zu Beginn der großen Pausen die Unterrichtsräume und halten sich (ohne Ausnahme) auf dem Schulhof oder in der „Kuhle/Mensa” auf. Der Tafeldienst wird direkt vor der nächsten Unterrichtsstunde erledigt.
  3. Schülerinnen und Schülern der Klassen der Oberstufe ist es freigestellt, unter Berücksichtigung von Punkt I.2. und II.3. dieser Schulordnung, in ihren Klassen- und Kursräumen zu verbleiben.Die Klimawächter achten zusammen mit dem Ordnungsdienst und der Lehrkraft darauf, dass bei Verlassen des Klassenraumes alle Fenster geschlossen werden, das Licht ausgeschaltet und die Klassenraumtür abgeschlossen wird. Dies gilt auch besonders für den Wechsel in Fachräume (vgl. Raumplan des Klassenraumes).
  4. Während der Pausen dürfen auf dem Schulhof alle Spiele durchgeführt werden, bei denen niemand gefährdet und nichts beschädigt wird (siehe hierzu auch die sog. „Ballordnung“, diese hängt an der Wand zwischen den Außentoiletten). Die Benutzung von Geräten, wie z.B. Hartgummibällen, Skateboards auf dem Schulgelände ist aufgrund der Verletzungsgefahr nicht gestattet.
  5. Wegen der damit verbundenen Gefahren sind verboten: Turnen an den Geländern, besonders denen der Galerien und Treppen, Toben und Rennen auf Fluren und in der „Kuhle”, Werfen von Gegenständen im Schulgebäude, das Schneeballwerfen und Glitschen.
  6. Drei Minuten vor Unterrichtsbeginn begeben sich alle Schülerinnen und Schüler zu ihren Unter­richtsräumen. Mit Unterrichtsbeginn befinden sich alle Schülerinnen und Schüler im Unterrichtsraum.

IV. Allgemeines Verhalten auf dem Schulgelände

1. Rauchverbot

Das Gymnasium Eckhorst ist seit dem 01.12.2005 rauchfreie Schule.
Rauchende Schüler ab 18 Jahren sowie Lehrer werden gebeten, au­ßerhalb des Schulgeländes außerhalb der Sichtweite jüngerer Schüler zu rauchen.

2. Alkoholverbot

Das Gymnasium Eckhorst ist seit   dem 01.08.2006 alkoholfreie Schule.
Es darf ohne ausdrückliche Genehmigung des Schulleiters kein Alkohol auf das Schulgelände mitgebracht bzw. dort konsumiert werden.

3. Handygebrauch:

Das Eckhorst-Gymnasium empfiehlt den Verzicht auf mobile Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik und verwandte Geräte im Schulbetrieb. Einerseits ist die Schule ausreichend mit Fernsprecheinrichtungen ausgestattet, andererseits sollten Pausen und Freistunden alternativ sinngebend genutzt werden.

Am Gymnasium Eckhorst ist der Gebrauch von Handys und anderer mobiler Telekommunikations- und Unterhaltungselektronik eingeschränkt und unter folgenden Bedingungen erlaubt:

  1. Die Schule trägt keinerlei Haftung für in die Schule mitgebrachte Handys und andere technische Geräte.
  2. Während der Unterrichtszeit bleiben Handys und andere elektronische Speichermedien­ (z. B. iPod, iPhone, MP3-Player …) grundsätzlich nicht hör- und sichtbar. Eine mögliche Nutzung der Handys oder anderer elektronischer Speichermedien ist nur nach Aufforderung durch eine Lehrkraft erlaubt.
  3. In Pausen und Freistunden dürfen diese elektronischen Medien nur außerhalb des Schulgebäudes und in der Kuhle benutzt werden. Für Schülerinnen und Schüler ab der Oberstufe wird ein verantwortungsvoller Umgang im gesamten Oberstufentrakt gewährt.
  4. Bei Prüfungen jeglicher Art (Klassenarbeiten, Klausuren, Tests etc.) werden Handys und weitere elektronische Speichermedien selbstständig abgegeben. Ein Antreffen mit Handy oder elektronischen Speichermedium wird als Täuschungsversuch gewertet.
  5. Nach geltendem Persönlichkeitsrecht dürfen Fotos und Videos nur mit Einverständnis der abgebildeten Person aufgenommen werden, eine Veröffentlichung darf ebenfalls nur mit Erlaubnis erfolgen, sonst drohen strafrechtliche Konsequenzen (vgl. hierzu die gesetzlichen Bestimmungen im Strafgesetzbuch § 201a sowie §22 KunstUrhG).
  6. Bei Zuwiderhandlung bleibt die Durchführung von Disziplinarmaßnahmen der Lehrkraft vorbehalten. Es besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, dass das technische Gerät von der Lehrkraft an sich genommen wird (§25 Schulgesetz).
4. Verlassen des Schulgeländes

Das Schulgelände darf von Schülerinnen und Schülern der Orientierungs- und Mittelstufe während der Unter­richtszeit nur mit Genehmigung der Fachlehrkraft verlassen werden. Abmeldung und Rück­meldung werden im Klassenbuch vermerkt.
Schülerinnen und Schüler ab der Oberstufe dürfen, soweit sie nicht volljährig sind mit schriftlicher Genehmigung der Eltern, während der Freistunden und der angrenzenden Pausen und in der Mittagspause das Schulgelände verlassen.

Bargteheide, den 01.04.2019
Gültig ab 23.04.2019
Der Schulleiter

zuletzt aktualisiert am Donnerstag, den 26. April 2019