Klassenfahrtkosten


Informationen zu Kostenobergrenzen bei Klassenfahrten

Liebe Eltern am Gymnasium Eckhorst,

wir informieren Sie über die Kostenobergrenzen bei Klassenfahrten laut Schulkonferenzbeschlüssen 4/2013, 12/2018, 6/2022 :
Die Schüleraktionen und Sammlungen für den Reisefonds finden bis auf Weiteres nicht mehr statt.

Jahrgänge:

5: 60 € Kennenlernfahrt 2-3 Tage

5/6: wie 7/8 (Es dürfen nur geringe Lehrkraftkosten entstehen!)

7/8: 280 € (inkl. Verpflegung) ab Schuljahr 2019/20 (Nutzung von Jugendherbergen, die keine Übernachtungskosten für Lehrkräfte berechnen) Bei erlebnispädagogischen Zusatzprogrammen dürfen die Kosten für die Fahrt um 10% überschritten werden; darüber hinaus können Fremdmittel eingeworben werden)

10: 50 € (Abschlussfahrt für zusammengelegte Wandertage, es dürfen keine Lehrkraftkosten entstehen!)

E: 60 € bis 130 € Berlinfahrt 3 Tage, Zuschüsse aus Berlin und von Abgeordnetenbüros werden genutzt.

Sportprofil: Sportfahrt: Kosten maximal 280 €. im E-Jahrgang, zeitlich parallel zu den Studienfahrten des Q1-Jahrgangs. Für die Schüler*innen des Sportprofils ist die Teilnahme verpflichtend, sie erhalten eine Note (z.B. beim Surfen mit abschließendem Surfschein). Erprobung in den Schuljahren 2018/19 und 2019/20

Q: Studienfahrt: Kostenobergrenze max. 650 € (Dieser Preis beinhaltet sämtliche Kosten inklusive Verpflegung. Bei Übernachtung mit Frühstück werden 15 € Verpflegungsgeld pro Tag ausgezahlt, bei Halbpension sind es 7,50 € pro Tag.)

Der Fahrtenausschuss,
zuletzt aktualisiert am 29. Juni 2022